Pfarrgemeinderatswahlen am 7./8. November 2015
Zu diesem Termin werden im Bistum Fulda die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Gerade in der ehutigen Zeit braucht es in den Gemeinden Menschen, die sich mit ihren Talenten zur Verfügung stellen. Wir brauchen Ihr Engagement, Ihre Fähigkeiten, Ihre Ideen. Wer Mitglied im PGr ist, kann das Gemeindeleben seiner Kirchengemeinde mitbestimmen und übernimmt ein wichtiges Ehrenamt. Herr Pfarrer Christoph Rödig und die Vorstände der Pfarrgemeinderäte in Neuses und Horbach stehen gerne zu einem klärenden Gespräch zur Verfügung.
Gemäß der Satzung für die Pfarrgemeinde in der Diözese Fulda sind Pfarrgemeinderäte in den Pfarreien zu bilden.
Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche.
Er hat das Recht und die Pflicht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Pfarrgemeindemitglieder zu tragen.
Er ist an der Leitung der Pfarrgemeinde mitbeteiligt, unbeschadet der Pflichten und Rechte der Träger des Priesteramtes und ihrer Letztverantwortlichkeit als Hirte der Gemeinde.
Er ist ein Beratunsgremium in Fragen der Seelsorge und hat den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen und je nach Sachbereich beschließend mitzuwirken.
Er hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften, das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen.
Hauptaufgabengebiete des PGR:
Er hält das Bewußtsein für die katechesischen, liturgischen und sozialcaritativen Dienste in der Pfarrgemeinde wach.
Er bildet Sachausschüsse, z. B. Liturgie, Missio, Caritas, Besuchsdienst für Kranke und Neubürger, Gratulationsdienst, hält Kontakte zu den Ortsvereinen, Erwachsenenbildung, Kindergartenbeirat , Mithilfe bei der Vorbereitung des jährlichen Pfarrfestes und der Pfarrfaschingsfeier.
Kontaktpflege zur Schwesterngemeinde St. Michael Horbach durch gemeinsame PGR – Sitzungen und hierbei Abgleichung der jeweiligen Termine der beiden Pfarreien, so dass das Wohl beider Gemeinden gewährleistet ist.
Für eine fruchtbare Tätigkeit des PGR ist das Vertrauen zwischen allen Beteiligten grundlegend.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zum gegenseitigen Anhören und Verstehen ist unerläßlich.
Derzeit besteht der Pfarrgemeinderat aus 12 gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer kraft Amtes.
Aus der Mitte des PGR wurden drei Mitglieder in den Vorstand gewählt.
© St. Wendelin, Neuses